Das Naturschutzgebiet "Dachslöcher" liegt direkt am Verbindungswanderweg zur Erlebnisschleife "Wittlicher Säubrenner".
Die lange Zeit als Kiesgrube genutzte Fläche wurde am 29. August 1986, per Rechtsverordnung der damals zuständigen Bezirksregierung Trier, zum Naturschutzgebiet erklärt.
Die Bezeichnung lautet: "Dachslöcher bei Bergweiler".
Das in der gleichnamigen Gemarkung "Dachslöcher" liegende Biotop ist mit seiner Fläche von 0,9 ha verhältnismäßig klein.
Der Schutzzweck lautet:
"Schutzzweck ist die Erhaltung einer nährstoffarmen Stillwasserfläche mit ihren Verlandungszonen in einem ehemaligen Kiesgrubengebiet als Lebensraum seltener und bestandsgefährdeter Tier- und Pflanzengesellschaften."
Die Vegetation ist nach der Biotiopkartierung RLP wie folgt erfasst:
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