Gemeindeordnung

 

Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Da die Gemeindeordnung ständig fortgeschrieben wird, können Sie die aktuelle Fassung auf der Seite www.landesrecht.rlp.de (copy+paste) einsehen.

 

Aufgaben des Gemeinderates 

Auszug aus §32 GemO RLP / Stand 30.06.2024

"Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde, soweit er die Entscheidung nicht einem Ausschuß übertragen hat oder soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder der Gemeinderat ihm bestimmte Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen hat. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse. 

....

Der Gemeinderat ist vom Bürgermeister über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde, insbesondere über das Ergebnis überörtlicher Prüfungen zu unterrichten."

 

Bürgermeister/in - Stellung und Aufgaben

Auszug aus §47 GemO RLP / Stand 30.06.2024

"Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung und vertritt die Gemeinde nach außen. Neben den ihm gesetzlich oder vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben obliegen ihm

  • die Vorbereitung der Beschlüsse des Gemeinderats im Benehmen mit den Beigeordneten und der Beschlüsse der Ausschüsse, soweit er selbst den Vorsitz führt;
  • die Ausführung der Beschlüsse des Gemeinderats und der Ausschüsse;
  • die laufende Verwaltung;
  • die Erfüllung der der Gemeinde 
  • gemäß § 2 übertragenen staatlichen Aufgaben."

 

Auszug aus §51 GemO RLP / Stand 30.06.2024

"In Gemeinden, die einer Verbandsgemeinde angehören, ist der Bürgermeister ehrenamtlich tätig. Das gleiche gilt für Beigeordnete in verbandsangehörigen Gemeinden sowie für Beigeordnete in verbandsfreien Gemeinden, in denen keine Bestimmung nach Absatz 2 Satz 2 getroffen ist."

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